Satzung des

Club der Bekloppten mit Koeni(s)ch

(CdBmK) 

 

 1. Das Koeni(s)chschießen ist über Ostern, es sei denn höhere Mächte verwehren uns diese

     Freude.

 

 2. Der Koeni(s)ch bleibt so lange Koeni(s)ch bis ein neuer Koeni(s)ch durch den Wettkampf

     des Vogelschießens auserkoren wurde.

 

 3. Koeni(s)ch wird mit „oe“ und (s)ch geschrieben.

 

 4. Am Tage des Koeni(s)chschießen ist nur der Verzehr von Speisen erlaubt, die über einem

     Grill, der ausschließlich mit Holzkohle befeuert wird, gestattet.

 

 5. Der Koeni(s)ch ist verpflichtet auf allen Treffen des CdBmK seine Robe zu tragen und sich

     stolz dem Volke zu präsentieren.

 

 6. Der jährliche Beitrag beträgt 0,00 in jeglicher Währung.

 

 7. Koeni(s)ch können nur Mitglieder des CdBmK werden.

 

 8. Der Koeni(s)ch kann seine Koeni(s)ch(in) frei wählen.

 

 9. Der Koeni(s)ch ist es dem Volke schuldig während seiner Amtszeit mindestens eine

     Clubaktivität zu planen und auszuführen.

 

10. Die Satzung kann nur durch den amtierenden Koeni(s)ch und mindestens 2/3 der

       Mitglieder geändert werden.

 

11. Der Nachwuchs eines oder mehrerer Mitglieder wird automatisch Mitglied im CdBmK und

       bleibt bis zu seinem 1. selbstständigen aufrechten Gang „Hülsensammler“.  

     (Weil sonst ist schlecht für Rücken.)

 

12. Das Amt des Koeni(s)ch ist eine Ehre und darf nicht abgelehnt werden.

 

13. Beim Preisschießen des CdBmK ist es auch dem Volke gestattet diesem wichtigen

       Ereignis beizuwohnen und sich zu beteiligen.