1. Das Koeni(s)chschießen ist über Ostern, es sei denn höhere Mächte verwehren uns diese
Freude.
2. Der Koeni(s)ch bleibt so lange Koeni(s)ch bis ein neuer Koeni(s)ch durch den Wettkampf
des Vogelschießens auserkoren wurde.
3. Koeni(s)ch wird mit „oe“ und (s)ch geschrieben.
4. Am Tage des Koeni(s)chschießen ist nur der Verzehr von Speisen erlaubt, die über einem
Grill, der ausschließlich mit Holzkohle befeuert wird, gestattet.
5. Der Koeni(s)ch ist verpflichtet auf allen Treffen des CdBmK seine Robe zu tragen und sich
stolz dem Volke zu präsentieren.
6. Der jährliche Beitrag beträgt 0,00 in jeglicher Währung.
7. Koeni(s)ch können nur Mitglieder des CdBmK werden.
8. Der Koeni(s)ch kann seine Koeni(s)ch(in) frei wählen.
9. Der Koeni(s)ch ist es dem Volke schuldig während seiner Amtszeit mindestens eine
Clubaktivität zu planen und auszuführen.
10. Die Satzung kann nur durch den amtierenden Koeni(s)ch und mindestens 2/3 der
Mitglieder geändert werden.
11. Der Nachwuchs eines oder mehrerer Mitglieder wird automatisch Mitglied im CdBmK und
bleibt bis zu seinem 1. selbstständigen aufrechten Gang „Hülsensammler“.
(Weil sonst ist schlecht für Rücken.)
12. Das Amt des Koeni(s)ch ist eine Ehre und darf nicht abgelehnt werden.
13. Beim Preisschießen des CdBmK ist es auch dem Volke gestattet diesem wichtigen
Ereignis beizuwohnen und sich zu beteiligen.